Sicherheitsvorgaben für Passagiere
Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen und entsprechend den Vorschriften aller Länder ist das Mitführen bestimmter Gegenstände im Hand- oder Aufgabegepäck untersagt. Diese verbotenen Artikel umfassen:
- Aktentaschen oder Koffer mit eingebauten Alarmmechanismen
- Explosive Materialien wie Feuerwerkskörper oder Notsignalfackeln
- Gasbehälter wie Pfefferspray, Abwehrsprays oder Camping-Gaskartuschen
- Behälter mit entzündlichen Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farbe oder Lösungsmittel
- Leicht entflammbare Materialien, wie Streichhölzer
- Substanzen, die beim Kontakt mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
- Oxidierende Mittel, wie etwa Bleichmittel oder Peroxide
- Giftige oder infektiöse Stoffe wie Quecksilber oder Proben von Viren und Bakterien
- Radioaktive Materialien und Geräte
- Ätzende Substanzen, etwa Säuren, Laugen oder feuchte Batterien
- Stark magnetische Materialien
- Geräte und Werkzeuge, die mit Benzin in Kontakt waren, auch wenn sie nur geringe Benzinreste enthalten