Sicherheitsvorgaben für Passagiere

 

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Sicherheitsvorgaben für Passagiere


Gefährliche Gegenstände

Aus Sicherheitsgründen und entsprechend den Vorschriften aller Länder ist das Mitführen bestimmter Gegenstände im Hand- oder Aufgabegepäck untersagt. Diese verbotenen Artikel umfassen:

  • Aktentaschen oder Koffer mit eingebauten Alarmmechanismen
  • Explosive Materialien wie Feuerwerkskörper oder Notsignalfackeln
  • Gasbehälter wie Pfefferspray, Abwehrsprays oder Camping-Gaskartuschen
  • Behälter mit entzündlichen Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farbe oder Lösungsmittel
  • Leicht entflammbare Materialien, wie Streichhölzer
  • Substanzen, die beim Kontakt mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
  • Oxidierende Mittel, wie etwa Bleichmittel oder Peroxide
  • Giftige oder infektiöse Stoffe wie Quecksilber oder Proben von Viren und Bakterien
  • Radioaktive Materialien und Geräte
  • Ätzende Substanzen, etwa Säuren, Laugen oder feuchte Batterien
  • Stark magnetische Materialien
  • Geräte und Werkzeuge, die mit Benzin in Kontakt waren, auch wenn sie nur geringe Benzinreste enthalten

Dangerous Goods Liste gefährlicher Stoffe(DE)

Dangerous Goods Neue Sicherheitsentscheidungen(DE)

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